Géza Ákos Molnár 2. Juni 2020
„Im Stadtzürcher Gemeinderat gilt künftig kein «Sprachdiktat» mehr. Vorstösse müssen nicht gendergerecht formuliert sein, um behandelt zu werden. Zu diesem Urteil ist der Bezirksrat gelangt,“
berichtet die Neue Zürcher Zeitung.
Die Geschichte dahinter:
Ein Bürger hat einen Antrag (Schweiz: Vorstoß) eingebracht. Er wurde von den Zuständigen schlicht ignoriert. Begründung der Ignoranz: Der Vorstoß war nicht gendergerecht geschrieben worden.
Das war denn dann doch zu viel des vermeintlich Guten. Hinfort ist in Zürich das Gendern keine Bedingung mehr dafür, daß ein Ansinnen von wem auch immer, ordnungsgemäß behandelt wird.
Im Detail können Sie die Geschichte HIER lesen.
Meinen Standpunkt kennen Sie. Die grammatikalische, sprachliche und rhetorische Begründung gegen das Gendern in der deutschen Sprache habe ich hier schon ausführlich ausgeführt. Sie finden das leicht, wenn Sie im Suchfeld das Wort Gendern eingeben.
Legistisch bin ich für eine ganz einfache Gesetzgebung. Für einen liberalen demokratischen Staat und seine freien und mündigen Bürger genügen zwei oder vier Sätze mit allumfassender Wirkung:
§1 Gendergesetz: Jedermann darf immer und überall alles gendern.
§2 Gendergesetz: Niemand darf, mit welchem Mittel immer, verpflichtet werden, zu gendern.
Nur zur Sicherheit, damit es keine Ausreden gibt, fügen wir noch zwei Paragraphen hinzu.
§3 Gendergesetz: Die oft angestrebte Einheitlichkeit der Kommunikation in staatlichen und privaten Organisationen darf nie ein Mittel der Umgehung der §§ 1 und 2 Gendergesetz sein.
§4 Gendergesetz: Die §§ 1 bis 3 Gendergesetz umfassen die mündliche und die schriftliche Kommunikation.
Zur Information: In Ungarn müssen wir uns mit derlei Dingen nicht befassen. Es gibt im Ungarischen kein grammatikalisches Geschlecht (Genus). Nicht einmal sie und er sind unterschieden. Beides heißt ő. Nur der eine Buchstabe ő. Sehen Sie? Schon wieder haben Sie ein Wort ungarisch gelernt: ő.
Schlagwörter: ZÜRICH, Anekdote, Gendern, Schweiz, Gendergesetz, Ungarn.
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